Die Kanzlei

Werdegang 

 

Ich stamme gebürtig aus Münster/Westfalen. Vom Jahr 2001 an habe ich Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld studiert. Während des Studiums verbrachte ich ein Auslandssemster in Oxford/England. Das Studium beendete ich im Jahr 2006 mit erfolgreichem Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung. An das erste Staatsexamen schloss sich ein fast einjähriger Auslandsaufenthalt in Sevilla/Spanien an, währenddessen ich einen Intensivsprachkurs absolvierte und mich als Übersetzerin für Deutsch, Spanisch und Englisch betätigte. Weiterhin absolvierte ich ein mehrmonatiges Praktikum in einer spanischen Rechtsanwaltskanzlei. Von 2007 bis 2009 absolvierte ich den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Langerichts Bielefeld. Während dieser Zeit war ich u.a. mehrere Monate in einer deutsch-spanischen Wirtschaftskanzlei in Spanien tätig. 

Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2009 war ich zunächst als angestellte Rechtsanwältin in einer deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland beschäftigt. Zusätzlich zu meiner juristischen Tätigkeit fertigte ich dort zahlreiche juristische und nichtjuristische Übersetzungen in der Sprachkombination Spanisch-Deutsch an. Im Anschluss an diese Tätigkeit war ich als angestellte Rechtsanwältin in einer großen internationalen Kanzlei in Deutschland tätig. 

Im Jahr 2011 betätigte ich mich mehrere Monate lang für eine gemeinnützige Organisation in Spanien. Im August 2011 legte ich dort vor dem Instituto Cervantes erfolgreich die Prüfung zur Erlangung des spanischen Sprachdiploms D.E.L.E. (Diploma de Español como Lengua Extranjera) mit der höchsten Stufe des europäischen Referenzrahmens (Stufe C2) ab. Seit Januar 2012 bin ich als selbständige Rechtsanwältin und Übersetzerin für die Spanische Sprache tätig. Im März 2012 erhielt ich durch das Landgericht Hannover die Ermächtigung zum Anfertigen beglaubigter Übersetzungen in den Sprachkombinationen Spanisch-Deutsch und Deutsch-Spanisch. Im Januar 2013 wurde ich vom Oberlandesgericht Hamm ebenfalls als Übersetzerin für die o.g. Sprachkombination ermächtigt sowie als Dolmetscherin vereidigt.

Ich bin Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung (DSJV), einem weit verknüpften Netzwerk bestehend aus Angehörigen aller juristischen Berufe beider Länder.

 

Der Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit liegt im Familienrecht. Im Jahr 2017 habe ich erfolgreich die Prüfung des theoretischen Teils zur Erlangung des Titels "Fachanwältin für Familienrecht" an der Fernuniversität Hagen abgelegt.

 

Qualifikationen:

 

- Rechtsanwältin 

- durch die Präsidentin des Landgerichts Hannover ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache

-durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die spanische Sprache

                                                                                                                                                                                                                                

Tätigkeitsfelder und Interessenschwerpunkte

 

Zum Einen betätige ich mich auf dem Gebiet der deutsch-spanischen Rechtsbeziehungen, also solcher Sachverhalte, die einen rechtlichen oder tatsächlichen Bezug zu beiden Ländern haben. Einige typische Beispiele sind die Abwicklung von Erbschaften, Immobilienkäufe und -verkäufe, die rechtliche Beratung von binationalen Paaren vor der Eheschließung bzw. in Trennungssituationen etc. In diesem Zusammenhang werden von Gerichten und Behörden häufig beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten verlangt, welche ich als ermächtigte Übersetzerin ebenfalls anfertige.

Im deutschen Recht liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts und des Familienrechts. Bei den genannten Rechtsgebieten handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung meiner Tätigkeitsfelder. Auch bei einem rechtlichen Problem aus einem nicht ausdrücklich genannten Rechtsgebiet können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren, gegebenenfalls kann ich Ihnen einen spezialisierten Kollegen empfehlen. 

Übersetzungen vom Spanischen ins Deutsche bzw. vom Deutschen ins Spanische fertige ich, sofern kein sehr spezifisches Fachvokabular erforderlich ist, in jedem Fachgebiet an. Besondere Sprachkenntnisse habe ich aufgrund meiner juristischen Ausbildung und meiner Berufserfahrung im deutsch-spanischen Rechtsverkehr bezüglich der Übersetzung juristischer Fachtexte. 

Zudem bin ich sowohl bei Gerichtsverhandlungen als auch bei anderen Anlässen als Dolmetscherin tätig. 

                                                                                                                                                                                                                               

 

Kooperationspartner

 

Ich arbeite ständig mit Rechtsanwalts- und Übersetzerkollegen zusammen und kann Ihnen so auch bei Rechtsproblemen, die nicht in meine juristischen Tätigkeitsfelder fallen oder Übersetzungen, die andere Sprachkombinationen betreffen, qualifizierte Kollegen empfehlen und auf Wunsch den Kontakt herstellen. Seit Januar 2013 bin ich in Bürogemeinschaft tätig mit der Rechtsanwältin und Übersetzerin für die russische Sprache Ina Busenius-Wilhelm. (Hinweis: Es besteht keine gemeinschaftliche Haftung.)

 

Ich unterhalte weiterhin insbesondere Kooperationen mit:

 

Kanzlei Hildebrand & Mariano Abogados

 

Calle García de Vinuesa, 12 1°

41001 Sevilla

Spanien

 

 

Übersetzungsbüro Özen

Jöllenbeckerstraße 129

33613 Bielefeld

www.oezen.com

 

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